Erbschaftsteuer: Wer legt den Wert einer geerbten Immobilie fest?

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Erbschaftsteuer: Wer legt den Wert einer geerbten Immobilie fest? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbschaftsteuer: Wer legt den Wert einer geerbten Immobilie fest?

Das Finanzamt.

Im Bewertungsgesetz ist genau geregelt, wie der reale Preis einer Immobilie zu berechnen ist. Fühlt sich der Erbe durch die Berechnung des Finanzamtes benachteiligt, kann er ein Gutachten anfertigen lassen, das die Finanzamtsrechnung womöglich widerlegt. Diese Gutachten kosten allerdings in der Regel um die 2.000 €.

Wir stellen fest, dass Eigenheime, die schon einige Jahrzehnte alt sind, nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes vom Finanzamt gelegentlich zu hoch bewertet werden. Bei Eigentumswohnungen und Garagen entsprechen sich Verkehrswerte und Steuerwerte in etwa.

Zu beachten ist, dass für den Ehegatten der Erwerb des Familienheims steuerfrei ist, egal wieviel es wert ist. Er muss aber zehn Jahre dort wohnen bleiben bzw. darf nicht freiwillig ausziehen.

Das Gleiche gilt für die Kinder für die ersten 200 qm Wohnfläche des Familienheims, wenn sie dort unverzüglich einziehen.

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