Erbteilung und Ausgleichung wenn Ausgleichungsgegenstand untergegangen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbteilung wenn Ausgleichungsgegenstand untergegangen ist
Angenommen der Vater hat zwei Kinder. Beide sind Erben zu 1/2. Der eine hat aber eine wertvolle Holzskulptur bekommen, deren Wert er später bei der Erbteilung mit dem Geschwisterkind ausgleichen sollte. Jetzt wendet der Beschenkte ein die Skulptur sei bei einem Hausbrand untergegangen und die Versicherung habe nichts gezahlt. Er wolle nicht ausgleichen. Geht das?
Nein. Der Untergang spielt keine Rolle.