Erbverzicht

Erbverzicht bedeutet den juristischen Tod. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbverzicht bedeutet den juristischen Tod

Frage:

Mein Bruder ist verstorben und hat seine Frau zur Alleinerbin eingesetzt. Er hat auch zwei Kinder,  mit denen er Erbverzichte gegen Abfindung abgeschlossen hat. Ich habe jetzt vom Nachlassgericht Post bekommen, ob ich Einwände gegen die Erteilung eines Alleinerbscheines an meine Schwägerin habe. Habe ich irgendwelche Ansprüche an den Nachlass, etwa einen Pflichtteil?

Antwort:

Grundsätzlich wären die Ehefrau und die Kinder gesetzliche Erben, sodass Sie als Bruder erst gar nicht vom Nachlassgericht benachrichtigt worden wären. Durch den Erbverzicht sind die beiden Kinder und deren Kinder aber quasi juristisch tot, sodass nach dem Gesetz Erben der Ehegatte zu 3/4 und Sie als Bruder zu ¼ sind. So wäre es auch ohne Testament, aber durch das Testament ist die Schwägerin Alleinerbin geworden. Sie müssen dies auch hinnehmen, denn anders als z.B. die Eltern des Verstorbenen haben Sie als Bruder keinen Pflichtteilsanspruch. Im Ergebnis verbleibt es deshalb dabei, dass die Witwe alles erbt und behalten darf.

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