Formlose Abschichtung: Die preiswerte Erbteilung fast ganz ohne Notar

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Bruch
Erbteil

Erbteilung fast ganz ohne Notar. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Formlose Abschichtung: Die preiswerte Erbteilung fast ganz ohne Notar

Frage:

Ich bin zusammen mit meinen beiden Geschwistern Miterbe zu je 1/3 geworden. Im Nachlass befindet sich lediglich das Hausgrundstück mit aufstehendem Gebäude. Ich bin mit meinen Geschwistern so verblieben, dass ich das Objekt übernehme und die beiden anderen auszahle. Können wir dies einfach so unter uns regeln oder  müssen wir zwingend einen notariellen Teilungsvertrag abschließen?

Antwort:

Sie können unter sich eine sogenannte Abschichtungsvereinbarung treffen, wonach Ihre beiden Geschwister gegen Auszahlung eines bestimmten Betrages, vermutlich jeweils 1/3 des Verkehrswertes, aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Diese Abschichtungsvereinbarung ist formlos gültig, zu Beweiszwecken empfiehlt sich aber wenigstens die Schriftform.

Gut zu wissen

Durch die Abschichtung wird das Grundbuch unrichtig, da Sie dann als Alleineigentümer einzutragen sind. Hierzu bedarf es dann allerdings in jedem Falle der notariell beglaubigten Eintragungsbewilligungen Ihrer Geschwister. Ob Sie selbst auch noch eine Eintragungsbewilligung abgeben müssen, ist derzeit im Streit; nach einem Beschluss des OLG Zweibrücken aus dem vergangenen Jahr ist richtigerweise keine weitere Eintragungsbewilligung von Ihnen mehr notwendig.

 

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