Sachen oder Rechte die nicht vererbt werden können

Sachen oder Rechte die nicht vererbt werden können. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Sachen oder Rechte die nicht vererbt werden können

Frage:

Welche Rechte sind nach dem BGB unvererblich?

Antwort:

Unvererblich sind:

  • die Vereinsmitgliedschaft
  • das Recht zum Widerruf einer Stiftung, falls die Genehmigung bereits vom Erblasser beantragt wurde
  • das Vorkaufsrecht, das nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt wurde
  • das Recht zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks des Beschenkten, es sei denn, dass dieser den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat
  • im Zweifel die Gesellschaft
  • im Zweifel die Leibrente
  • ein schenkungsweise gegebenes Rentenversprechen (§ 520 BGB)
  • der Nießbrauch
  • die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
  • das Recht des überlebenden Ehegatten zur Übernahme des Gesamtguts gegen Wertersatz bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft
  • der gesetzliche Unterhaltsanspruch für die Zukunft
  • die Sozialhilfe
  • das Namensrecht

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