Brieftestament

Kann auch ein Brief ein Testament sein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil

Kann auch ein Brief ein Testament sein?

Ja, dies wurde von der Rechtsprechung bejaht. Allerdings muss der Brief auch wirklich als Testament gewollt gewesen sein, d.h. mit Testierwillen errichtet worden sein. Das hat im Zweifel derjenige zu beweisen, der sich auf die Wirksamkeit des Brieftestaments beruft.

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