Kann ich meine Mutter verpflichten, mich als Erben einzusetzen?

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Erbvertrag

Kann ich meine Mutter vertraglich verpflichten, mich als Erben einzusetzen? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Frage:

Ich mache viel für meine Mutter, während meine Geschwister nichts machen. Sie hat mir versprochen, mich zum Erben einzusetzen. Kann ich Sie einen Vertrag unterschreiben lassen, dass ich für sie die Arbeiten erledige und Sie mir dafür verspricht, mich einmal in Ihrem Testament zum Alleinerben einzusetzen?

Antwort:

Es ist im deutschen Erbrecht grundsätzlich verboten Verträge abzuschließen, in denen die Testierfreiheit des Erblassers eingeschränkt wird.

§ 2302 BGB Unbeschränkbare Testierfreiheit
Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, ist nichtig.

Der von Ihnen angedachte Vertrag wäre also unzulässig und damit nichtig. Sie können aber einen notariellen Erbvertrag mit Ihrer Mutter schließen, in dem Sie sich gleichzeitig zur Erbringung der Leistungen verpflichten.

 

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