Kann jemand Erbe werden, der noch nicht geboren ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Kann jemand Erbe werden, der noch nicht geboren ist?

Grundsätzlich kann nur der bereits lebende Mensch erben. Denn nur der lebende Mensch kann Träger von Rechten, also auch des Erbrechts oder von Vermächtnisansprüchen sein. Es gibt aber Ausnahmen:

  • der „nasciturus“ (der in Zukunft geboren werdende ) ist die berühmteste Ausnahme. Es handelt sich um die Leibesfrucht. Es kann also der im Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugte aber noch nicht geborene Mensch Erbe werden, wenn er später nur lebend zur Welt kommt. Er gilt dann als im Zeitpunkt des Erbfalls geboren; aber nur wenn er später tatsächlich geboren wird.
  • Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht einmal gezeugt sind, können unter gewissen Voraussetzungen als Nacherben in Betracht kommen.

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