Weder Vorsorgevollmacht noch Patientenverfügung: Mann im Koma

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Keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung und mein Mann liegt im Koma. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung und mein Mann liegt im Koma

Frage:

Mein Mann hat einen schweren Unfall erlitten. Er wurde ins künstliche Koma versetzt. Er soll jetzt mittels eines gefährlichen Eingriffs operiert werden. Kann ich als Ehefrau der Operation zustimmen, wenn Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung fehlen?

Antwort:

Nein, es ist eine Entscheidung des Betreuungsgericht herbeizuführen. Nur wenn die Gefahr besteht, dass ihr Mann ohne die sofortige Operation stirbt, darf ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung operiert werden.

Für Experten: § 1904 BGB

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