Können Ehegatten gemeinsam ein Testament machen?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Können Ehegatten gemeinsam ein Testament machen?
Ehepartner, umrandet von einem roten Herz.

Können Ehegatten gemeinsam ein Testament machen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Können Ehegatten gemeinsam ein Testament machen?

Ehegatten und auch eingetragene Lebenspartner können zusammen ein sog. gemeinschaftliches Testament oder Ehegatten-Testament errichten. Das Berliner Testament ist ein solches Ehegattentestament. Ein gemeinschaftliches Testament hat teilweise Rechtsfolgen, die einem Erbvertrag nahekommen. Es kann beispielsweise oft nicht mehr widerrufen oder abgeändert werden, wenn der erste Ehegatte verstorben ist. Wenn man hier mehr verfügt als die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung, sollte man sich immer von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren