Können Ehegatten gemeinsam ein Testament machen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Können Ehegatten gemeinsam ein Testament machen?
Ehegatten und auch eingetragene Lebenspartner können zusammen ein sog. gemeinschaftliches Testament oder Ehegatten-Testament errichten. Das Berliner Testament ist ein solches Ehegattentestament. Ein gemeinschaftliches Testament hat teilweise Rechtsfolgen, die einem Erbvertrag nahekommen. Es kann beispielsweise oft nicht mehr widerrufen oder abgeändert werden, wenn der erste Ehegatte verstorben ist. Wenn man hier mehr verfügt als die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung, sollte man sich immer von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.