Abwicklungsvollstrecker – Die ganz normale Testamentsvollstreckung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Abwicklungsvollstrecker
Abwicklungsvollstrecker ist ein Testamentsvollstrecker, der nur den Nachlass abwickelt, nicht aber dauerhaft verwaltet. Verwaltungstätigkeiten entfaltet er nur im im Rahmen der Abwicklung, soweit das zur Abwicklung erforderlich ist. Das ist z.B. mit einer Geldverwaltung über Jahre hinweg für einen minderjährigen Erben nicht vergleichbar.
Die Abwicklungsvollstreckung ist damit eine Unterart der Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen. Er kann dies als – je nach Anordnung im Testament – als Abwicklungsvollstrecker oder als Verwaltungsvollstrecker tun. Als Abwicklungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung des von ihm in Besitz genommenen Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers zu betreiben. Als Verwaltungsvollstrecker hat der Testamentsvollstrecker den von ihm in Besitz genommenen Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers für bestimmte Zeit oder auf Dauer zu verwalten.