Altlasten als Erbe
Altlasten als Erbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Altlasten als Erbe
Frage:
Ich bin Alleinerbe meines Vaters. Er hat mir ein Grundstück hinterlassen, auf dem mein Großvater eine Firma zur Herstellung von Farben und Lacke betrieb. Wie sich erst jetzt herausgestellt hat, ist das Grundstück mit Altlasten kontaminiert. Kann ich als Erbe dafür zur Verantwortung herangezogen werden?
Antwort:
Ja. Eine erhebliche Belastung des Erben kann sich daraus ergeben, dass eine geerbtes Grundstück mit Altlasten belastet ist. Dem Erben droht die Inanspruchnahme als Sanierungsverantwortlicher (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Nach Informationen des Umweltbundesamtes sind bundesweit über 230.000 Grundstücke altlastenverdächtig. Der Erbe ist als Rechtsnachfolger des Verursachers der Altlast bzw. als Grundstückseigentümer verantwortlich (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Er kann aber die Haftung auf den Nachlass beschränken, wenn er Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt.
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