Anforderungen an die Unterschrift in notariellem Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil

Anforderungen an die Unterschrift in notariellem Testament

Die Unterschrift des an der Beurkundung Beteiligten unter einer notariellen Urkunde erfordert die Unterzeichnung wenigstens mit dem Familiennamen. Die Unterzeichnung eines notariellen Testaments mit einem unzutreffenden Vornamen steht bei der zusätzlichen Verwendung des richtigen Familiennamens der Formwirksamkeit der Urkunde nicht entgegen.

Für Experten:
OLG Köln v. 07.12.2009 – 2 Wx 83/09, 2 Wx 84/09 –
ZEV 2010, Heft 2, VIII

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren