Bei Pflege: Freibetrag bis 20.000 Euro für das Erbe. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Bei Pflege: Freibetrag bis 20.000 Euro für das Erbe

Unser Tipp:

Wir beantragen für unsere Mandanten in der Erbschaftsteuererklärung einen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro, wenn sie den Erblasser gepflegt, d.h. sich um sein körperliches und geistiges Wohl gesorgt haben.

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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