Bei Todesfall immer die Versicherung benachrichtigen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Bei Todesfall immer die Versicherung benachrichtigen

Bei einem Todesfall sollten die Hinterbliebenen immer bedenken, dass in vielen Versicherungsverträgen sogenannte Meldepflichten festgeschrieben sind.

Die meisten Lebensversicherungs- oder Unfallpolicen enthalten Meldefristen zwischen 24 und 72 Stunden. So ist beispielsweise bei vielen Unfallversicherungen eine Klausel enthalten, wonach in dem Fall, in dem der Unfall zum Tode führt,  innerhalb von 48 Stunden umgehend die Versicherung zu benachrichtigen ist. Dies soll die Versicherung dazu in die Lage versetzen, den Unfalltod noch vor der Bestattung beispielsweise durch Anordnung einer Obduktion untersuchen lassen zu können.

Vorsicht:

Wird diese Frist versäumt, kann die Versicherung die Versicherungsleistung kürzen oder ganz streichen.

Tipp:

Beachten Sie immer im Falle eines Todes umgehend sämtliche Versicherungen des Verstorbenen zu benachrichtigen. Hier ist in der Tat Eile geboten.

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