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Berufungsgründe: Wie man zum Erben berufen wird. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. RUBY. Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil

Berufungsgründe: Wie man zum Erben berufen wird

Frage:

Welche Berufungsgründe kennt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch)?

Antwort:

Die Berufung zur Erbfolge kann nach BGB beruhen

  • auf Gesetz (gesetzliche Erbfolge = Intestaterbfolge)
  • auf Verfügung von Todes wegen, die sein kann
    – einseitig (Testament, letztwillige Verfügung)
    – zweiseitig (Erbvertrag)
 

 

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