Betriebsvermögen bis 2,781 Mio. Euro steuerfrei übertragen
[ 24.07.2010 ]
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Durch den neuen Verschonungsabschlag von 85 % und dem neuen Abzugsbetrag von bis zu 150.000 Euro kann Betriebsvermögen bis zu 2,781 Mio. Euro völlig steuerfrei an ein Kind übergehen. Dies zeigt folgende Berechnung (nach Mönch/Albrecht S. 198):
Betriebsvermögen: 2.781.300 Euro
Verschonungsabschlag von 85 % minus 2.364.105 Euro
Abzugsbetrag (höchstens 150.000 hier nur) minus 16.403
ergibt: steuerpflichtiges Vermögen von 400.792 Euro
dieses ist abzurunden auf volle 100 also auf 400.700 Euro
persönlicher Freibetrag für ein Kind: minus 400.000 Euro
ergibt: steuerpflichtigen Erwerb von 700 Euro
Steuer bei einem Steuersatz von 7 % wäre 49 Euro
aber die Steuer wird unter 50 Euro nicht erhoben, also: O Euro Steuern
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