Heimbewohner

Darf ein Altenheim vom Heimbewohner erben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Darf ein Altenheim vom Heimbewohner erben?

Ja schon, aber nicht ohne weiteres. Normalerweise können weder Heime noch das dort beschäftigte Personal von einem Heimbewohner erben. Der Gesetzgeber hat dies untersagt, damit die Heime oder die dort Beschäftigten nicht ihre Schützlinge beeinflussen und neben den Pflegekosten zusätzlich abkassieren. Auch soll verhindert werden, dass Heimbewohner, die das Heim oder das Pflegepersonal im Testament bedenken, besser versorgt werden als die anderen Heiminsassen. Wenn das Heim aber von der Erbeinsetzung oder dem Vermächtnis nichts weiß (dann besteht ja keine Gefahr der Bevorzugung oder Ausbeutung des Heimbewohners) ist eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis wirksam

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