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Das österreichische Erbrecht – die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Deutschland. 

Das österreichische Erbrecht – die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland

1. Verlassenschaft

Was in Deutschland als Erbschaft bezeichnet wird, trägt in Österreich den Namen Verlassenschaft.

2. Verlassenschaftsverfahren mit Einantwortung

Das österreichische Nachlassverfahren besteht aus dem sogenannten Verlassenschaftsverfahren und der Einantwortung. Im Verlassenschaftsverfahren wird geklärt, wer erbberechtigt ist und welchen Anteil am Nachlass der jeweilige Erbe erhält. Die Einantwortung ist dann der hoheitliche Akt, der das gesamte Verfahren beendet und den Übergang des Nachlasses auf die Erben beinhaltet.

3. Unterschiede in der gesetzlichen Erbfolge

Nach §§ 727 ff ABGB des österreichischen Erbrechts erbt der überlebende Ehegatten neben den Kindern des Erblassers ein Drittel des gesamten Nachlasses. Falls die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen oder die Großeltern der gesetzlichen Erbfolge entsprechend erben, bekommt der noch lebende Ehegatte zwei Drittel des Nachlasses. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2004 erben die Nachkommen der Geschwister, sowie die Nachkommen der Großeltern nichts, wenn der Ehegatte des Erblassers noch lebt.

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