Die vergessene Bankvollmacht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Die vergessene Bankvollmacht auf den Todesfall
Ein Mann erteilte seiner Lebensgefährtin Bankvollmacht für den Todesfall. Die Liebe ging in die Brüche und die Lebensgefährten auseinander. Der Mann fand eine neue Liebe und lebte mit seiner neuen Lebensgefährtin noch mehrere Jahre zusammen. Er setzte auch seine neue Lebensgefährtin zur Alleinerbin ein. An die frühere Lebensgefährtin dachte er nicht mehr, genauso wenig dachte er an die Bankvollmacht, die er ihr für den Todesfall gegeben hatte. Als er starb erfuhr dies auch die frühere Lebensgefährtin. Sie erinnerte sich an die 16 Jahre zuvor erteilte Bankvollmacht und räumte die Bankkonten des Erblassers leer (80.000 Euro). Die Erbin erhielt zwar vor Gericht ein Urteil gegen die frühere Lebensgefährtin auf Rückzahlung der 80.000 Euro, aber die Zwangsvollstreckung blieb erfolglos. Auch von der Bank bekam die Erbin ihr Geld nicht zurück. Sie haftete nach dem Urteil des BGH nicht (NJW 1995, 250). Den Fehler hatte nicht die Bank, sondern der Erblasser gemacht, der vergessen hatte seine Vollmacht zu widerrufen und zurückzuverlangen.