Ehegatten: Sind Schenkungen an die Ehefrau steuerfrei?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Ehegatten: Sind Schenkungen an die Ehefrau steuerfrei?
Ehepaar
Ehepaar

Ehegatten: Sind Schenkungen an die Ehefrau steuerfrei? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen. 

Ehegatten: Sind Schenkungen an die Ehefrau steuerfrei?

Nein. Es gibt zwar hohe Freibeträge für die Schenkung an Ehegatten, aber eine völlig Freistellung der Ehegattenerwerbe von der Schenkungsteuer gibt es nicht.

Steuerfrei können dem Ehegatten geschenkt werden:

  • das selbst bewohnte Familienheim oder Teile davon, z.B. die Hälfte
  • 500.000 Euro alle zehn Jahre

Gefährlich ist dies bei Besserverdienenden, bei denen gemeinsame Guthaben und Wertpapierdepots gebildet werden.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren