Eheverträge überprüfen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Eheverträge überprüfen lassen

Viele Ehepartner schließen einen Ehevertrag, in dem sie den gesetzlichen Güterstand in nachteiligen Punkten abgeändert haben (sog. „modifizierte Zugewinngemeinschaft„). Beliebt ist folgende Klausel:.

Wird die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten von uns beendet, findet ein Zugewinnausgleich nicht statt.

Hiernach soll der Ehepartner nur beim Todesfall nicht jedoch bei einer Scheidung die Vorteile der Zugewinngemeinschaft erhalten.

Gut zu wissen

Durch die angesprochene Klausel verbauen sich die Ehegatten oftmals die Möglichkeit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu sparen. Der Zugewinnausgleich könnte nämlich bei einem neuen Ehevertrag mit Gütertrennung steuerfrei auf den anderen Ehegatten umgeschichtet werden, um eine steuerlich günstigere Vermögensaufteilung zu erreichen. Dies ist bei der angesprochenen Klausel nicht mehr möglich.

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