Eine Kombination von Worten und Pfeildiagrammen als Verfügung von Todes wegen ist formunwirksam. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kombination von Worten und Pfeildiagrammen als Verfügung von Todes wegen

Frage:

Mein Vater hat ein Testament errichtet, in dem er neben schriftlichen Verfügungen auch Pfeildiagramme verwendete. Er hat durch Pfeilverbindungen eine Zuordnung von Personen in seiner Erbfolge dokumentiert. Ist das Testament wirksam?

Antwort: 

Nach Auffassung des OLG Frankfurt stellt die Gestaltung des Schriftstücks als Kombination aus handschriftlichen Worten einerseits, die für sich alleine genommen keine auslegbaren letztwilligen Verfügungen darstellen, einerseits und Pfeildiagrammen andererseits keine eigenhändig vom Erblasser geschriebene Erklärung dar. Das OLG stellt entscheidend darauf ab, dass bei einer bloß zeichnerischen Gestaltung eine Überprüfung der Echtheit hinsichtlich der vorliegenden Pfeilverbindungen grundsätzlich nicht erfolgen könne, da diese ohne eine Möglichkeit der Nachprüfung etwa durch einen Schriftsachverständigen abgeändert werden und sie damit einen anderen Bedeutungsinhalt erfahren könnten. Eine bloß zeichnerische oder bildhafte Darstellung erfülle die Anforderungen an eine eigenhändig geschriebene Erklärung nicht. Insbesondere könnten so die Zwecke des Schriftformerfordernisses (Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers, Verbürgung der Echtheit,
Überlegungs- und Übereilungsschutz) nicht sichergestellt werden.

Quelle und Vertiefungshinweis: OLG Frankfurt a.M. vom 11. 2. 2013, 20 W 542/1134 in ZEV 2013, 334.

 

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