Enterbung des Kindes: Enkel kann trotzdem erben. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Enterbung des Kindes: Enkel kann trotzdem erben

Ohne Angabe von Gründen enterbte eine Frau ihre Tochter. Die Tochter starb vor ihrer Mutter und hinterließ einen Sohn. Dieser wurde Erbe seiner Großmutter. Das Landgericht Neubrandenburg entschied in diesem Fall:

Schließt der Erblasser sein Kind von der Erbfolge aus, so erstreckt sich die Ausschließung nur dann auf Abkömmlinge dieses Kindes, wenn ein entsprechender Wille des Erblassers festzustellen und im Testament in irgendeiner Form zumindest angedeutet worden ist.

LG Neubrandenburg, Beschluss vom 11.8.1995 – Aktenzeichen: 3 T 117/95

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