Erbeinsetzung: Wer soll einmal alles bekommen?

Erbeinsetzung: Wer soll einmal alles bekommen?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

1. Die Erbeinsetzung

ist die Zuwendung des gesamten Vermögens eines Menschen oder eines Bruchteils dieses Vermögens von Todes wegen. Die Erbeinsetzung gewährt mit dem Erbfall eine dingliche Rechtsstellung. Der Erbe wird mit dem Erbfall gegenüber jedermann Eigentümer aller im Nachlass befindlichen Sachen und Inhaber aller Rechte, und zwar jeweils im vollem Umfang, wie ihn der Eigentümer innehatte.

2. Vorüberlegungen zur Einsetzung des Erben

Wenn Sie ein Testament errichten wollen, dann gehört die Erbeinsetzung zu den wichtigsten Bestimmungen. Wen Sie als Erben einsetzen, ist zunächst Ihre ganz persönliche Entscheidung.

3. Wer Erbe sein kann

Wenn Sie sich einen Vermögensüberblick verschafft haben, müssen Sie zunächst entscheiden, wer Ihr Erbe oder Ihre Erben sein sollen.

4. Auslegungsregeln bei unklarer Erbeinsetzung

Für den Fall, dass Sie sich in Ihrem Testament bei der Auswahl der Begünstigten nicht klar ausgedrückt haben, enthält das Gesetz Auslegungsregeln.

5. Erbeinsetzung unter einer Bedingung

Sie können in Ihrem Testament einen Erben auch unter einer Bedingung einsetzen.

6. Einsetzung eines Ersatzerben

Für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach Eintritt des Erbfalls wegfällt, können Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen einen Ersatzerben, also einen anderen Erben einsetzen.

 

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