Gesetzliche Erbfolge

Erben auch meine Enkelkinder ohne Testament? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Enkelkinder ohne Testament

Frage:

Ich bin verwitwet. Ich hatte zwei Kinder A und B. B ist vorverstorben und hat zwei Kinder, meine Enkelkinder C und D. Wie ist es, wenn ich ohne Testament sterbe?

Antwort:

Die beiden Kinder A und der verstorbene B repräsentieren einen sogenannten Stamm. Jeder Stamm erbt gleich. Also A 1/2 und der Stamm B 1/2. Der Stamm B besteht jetzt aus C und D, so dass sich die Stammeshälfte auf C und D verteilt, also jeder 1/4 erbt. Im Ergebnis erben A 1/2 und C 1/4 sowie D 1/4.

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