Streit in der Erbengemeinschaft: Brutstätte schlimmster Fehden. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Streit in der Erbengemeinschaft: Brutstätte schlimmster Fehden

Oft sind es kleine Dinge von mäßigem Wert, die Freundschaften und Familien, die sich in einer Erbengemeinschaft befinden, zerstören: Das Fotoalbum, der Familienring, die väterliche Taschenuhr. Schließlich zählt nicht der monetäre Wert eines Erbstücks. Oft geht es um dessen Symbolkraft. Wer es bekommt, behält die Erinnerung. Fällt der Schmuck der Mutter demjenigen zu, der sich am wenigsten um sie gekümmert hatte, bricht unweigerlich ein Konflikt aus: Bruder gegen Schwester. Vater gegen Sohn. Enkel gegen Neffe.

Brutstätten schlimmster Fehden

Als ideale Brutstätten schlimmster Fehden gelten Erbengemeinschaften. Faustregel: je mehr Mitglieder, desto größer der Ärger.
Erben Geschwister ein Haus, gehört allen alles. Jeder kann mitreden, blockieren und den Nachlass sprengen. So hat ein Miterbe das Recht, die Versteigerung der Immobilie gerichtlich durchzusetzen, selbst wenn ihm nur ein Bruchteil des Nachlasses gehört.
Nicht selten betrifft der Hader ein Haus, in dem die Familie über Jahrzehnte wohnte oder dort noch wohnt. „Da zeigt sich“, sagt Fachanwältin Jelena Treutlein von der Erbrechtskanzlei Ruby, „wir brutal es bei Streitigkeiten ums Erbe zugehen kann.“
Ein Blick in Gerichtsakten beweist: Um einen möglichst großen Batzen abzugreifen, ist manchem keine Masche zu fies, kein Trick zu schmutzig. Da wird gelogen, gehetzt und intrigiert. Einige bedrohen Miterben, andere plündern gar die Wohnung des Verstorbenen wie unlängst in Donaueschingen.

Muss der Bruder als Miterbe Miete bezahlen?

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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