Streit in der Erbengemeinschaft: Brutstätte schlimmster Fehden. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Streit in der Erbengemeinschaft: Brutstätte schlimmster Fehden
Oft sind es kleine Dinge von mäßigem Wert, die Freundschaften und Familien, die sich in einer Erbengemeinschaft befinden, zerstören: Das Fotoalbum, der Familienring, die väterliche Taschenuhr. Schließlich zählt nicht der monetäre Wert eines Erbstücks. Oft geht es um dessen Symbolkraft. Wer es bekommt, behält die Erinnerung. Fällt der Schmuck der Mutter demjenigen zu, der sich am wenigsten um sie gekümmert hatte, bricht unweigerlich ein Konflikt aus: Bruder gegen Schwester. Vater gegen Sohn. Enkel gegen Neffe.
Brutstätten schlimmster Fehden
Als ideale Brutstätten schlimmster Fehden gelten Erbengemeinschaften. Faustregel: je mehr Mitglieder, desto größer der Ärger.
Erben Geschwister ein Haus, gehört allen alles. Jeder kann mitreden, blockieren und den Nachlass sprengen. So hat ein Miterbe das Recht, die Versteigerung der Immobilie gerichtlich durchzusetzen, selbst wenn ihm nur ein Bruchteil des Nachlasses gehört.
Nicht selten betrifft der Hader ein Haus, in dem die Familie über Jahrzehnte wohnte oder dort noch wohnt. „Da zeigt sich“, sagt Fachanwältin Jelena Treutlein von der Erbrechtskanzlei Ruby, „wir brutal es bei Streitigkeiten ums Erbe zugehen kann.“
Ein Blick in Gerichtsakten beweist: Um einen möglichst großen Batzen abzugreifen, ist manchem keine Masche zu fies, kein Trick zu schmutzig. Da wird gelogen, gehetzt und intrigiert. Einige bedrohen Miterben, andere plündern gar die Wohnung des Verstorbenen wie unlängst in Donaueschingen.
Muss der Bruder als Miterbe Miete bezahlen?