Erbengemeinschaft: Vor der Teilung müssen die Nachlassschulden bezahlt werden. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Vor der Teilung müssen die Nachlassschulden bezahlt werden
Frage:
Mein Bruder und ich haben meinen Vater zu je 1/2 beerbt. Ich möchte jetzt meine Hälfte vom Geld haben, damit ich meine Schulden bei einem Freund bezahlen und mir einen kleinen Kanarenurlaub gönnen kann. Mein Bruder meint, das ginge nicht, bevor nicht die Nachlassschulden des Vaters bezahlt seien. Muss er der Auszahlung an mich zustimmen oder nicht?
Antwort:
Ihr Bruder hat Recht. Der Nachlass ist ein Sondervermögen, das vorrangig dem Zweck dient, die Nachlassschulden zu bezahlen. Nur was nach Begleichung der Nachlassschulden noch übrig bleibt, kann von Ihren Gläubiger oder von Ihnen selber beansprucht werden.