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Wenn die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft läuft

Welche Fristen sind bei der Ausschlagung zu beachten?


Die Ausschlagung einer Erbschaft ist an gewisse Fristen gebunden. Normalerweise gilt für die Ausschlagung eine Sechs-Wochen-Frist nach Kenntnisnahme vom Erbfall.

Keine Ausschlagung vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall selbst kann keine Ausschlagung erklärt werden, d.h. bevor die betreffende Person verstorben ist.

Nach Ablauf der Sechswochenfrist

ist eine Ausschlagung zwar nicht mehr möglich, aber oftmals eine Anfechtung des Ablaufs der Annahmefrist, die dann wie eine Ausschlagung wirkt. Ist auch das nicht mehr möglich bleibt bei überschuldetem Nachlass nur noch die Nachlassinsolvenz, wenn man nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften will.

Ausschlagung beim Berliner Testament

Für Kinder ist bei einem Berliner Testament mit Erbeinsetzung des überlebenden Elternteils zu beachten, dass eine Ausschlagung erst nach Eintritt des Todes des zuletzt versterbenden Ehegatten erklärt werden kann.

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