Erbrecht in Konstanz vom Fachanwalt für Erbrecht, erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Konstanz.

Erbrecht in Konstanz vom Fachanwalt für Erbrecht

RUBY. Konstanz. Die Kanzlei für Erbrecht sind vier Fachanwälte für Erbrecht, die verkehrsgünstig und ohne Parkprobleme in der Turmstraße 5 in Konstanz ihr Büro haben.

Was wir für Sie in Konstanz tun

  1. Wir sind erfahren: Wir bearbeiten im Jahr über 1500 Fälle im Erbrecht und der Erbschaftsteuer, sind also absolute Erbrechtprofis. 25 Jahre Erfahrung im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht zahlen sich aus.
  2. Wir helfen Ihnen: Wir erstellen für Sie kluge Testamente oder setzen Ihren Pflichtteil durch. Mit durchdachten Übergaben sparen wir Erbschaftsteuern und sichern den Familienfrieden.
  3. Wir sparen Ihnen Geld: Nutzen Sie unsere ausführliche 90minütige Erstberatung (190 Euro zzgl. MwSt.), inclusive Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Testamente können auf Stundenbasis erstellt werden, so dass ein Testament in den meisten Fällen nur zwischen 500 und 1.000 Euro plus Mehrwertsteuer kostet. Wir beraten Sie auch außergerichtlich zum Stundensatz. Bei Auseinandersetzungen mit gegnerischen Rechtsanwälten und Gerichtsverfahren rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
  4. Wir machen nur Erbrecht – RUBY – Die Erbrechtsprofis aus Konstanz– Erfahren, zuverlässig, bezahlbar.

Seit Beginn der FOCUS-Anwaltsliste 2000 sind wir jährlich der Focus-Bestenliste für Erbrecht vertreten.

Leistungsspektrum von RUBY Erbrecht Konstanz

Wir für Sie außergerichtlich und im Gerichtsprozess

  •  den Pflichtteil durchsetzen oder abwehren,
  • Testamente anfechten
  • die Nichtigkeit von Testamenten durchsetzen, z.B. weil der Testamentserrichter testierunfähig war
  • Ansprüche aus böslichen Schenkungen durchsetzen und abwehren
  • Erbengemeinschaften regeln, verwalten und beenden
  • Testamentsvollstrecker unterstützen oder kontrollieren bis zur Absetzung
  • Vermächtnisse durchsetzen oder bei der Regelung helfen
  • Testament in allen Schwierigkeitsgraden für Sie gestalten
  • Wir machen Ihnen Ihr Berliner Testament, Behindertentestament, Bedürftigentestament, Geschiedenentestament
  • Testamentsauslegung ist unser täglich Brot
  • Vermögensnachfolge will steuerlich optimal und den Familienfrieden fördernd gestaltet sein
  • das Gleiche gilt für Ihre Unternehmensnachfolge
  • wir helfen Ihnen bei der Gründung von Familiengesellschaften
  • oder der Gründung einer Stiftung
  • bei Fragen der komplizierten Erbenhaftung mit Ihren Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen
  • Bei Erbscheinsverfahren vertreten wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kompetent vor allen deutschen Nachlassgerichten
  • General- und Vorsorgevollmacht; Betreuungsverfügung, Patientenverfügung  erhalten Sie bei uns kostenlos im Rahmen einer Erstberatung
  • Erbschaftsteuererklärungen erstellen wir täglich
  • Schenkungssteuererklärung
  • Wir helfen bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts und überprüfen die Bescheide des Finanzamts
  • Erbvergleiche und Auslegungsverträge dienen einer einvernehmlichen Abwicklung Ihres Erbrechtsfalles

Wir sind im gesamten Erbrecht und den dazu gehörenden Nebengebieten aktiv, wie z.B. im Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuerrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.

RUBY. Erbrecht. Konstanz.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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