Erbrecht: Kann Recht aus der Zeit vor 1900 noch fortgelten? Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbrecht: Kann Recht aus der Zeit vor 1900 noch fortgelten?
Das BGB trat zum 1.1.1900 in Kraft
Kann im Erbrecht auch noch altes Recht aus der Zeit vor dem BGB gelten?
Das ist dann der Fall, wenn der Erblasser vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also vor dem 1.1.1900 gestorben ist.
Artikel 213 EGBGB (Erbrechtliche Verhältnisse)
Für die erbrechtlichen Verhältnisse bleiben, wenn der Erblasser vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestorben ist, die bisherigen Gesetze maßgebend. Dies gilt insbesondere auch von den Vorschriften über das erbschaftliche Liquidationsverfahren.