Lustiges Pferd
Lachendes Erbrecht

Kuriose Testamente von Rauchern, Dichtern, Fußballern, Jesus und vom Papst. Zusammengestellt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Kuriose Testamente von Rauchern, Dichtern, Fußballern, Jesus und vom Papst

Erben ist ganz schön (schwer) und vererben auch. Es kann zuweilen aber auch amüsant sein.

Wussten Sie zum Beispiel schon,

  • dass Samuel Bratt im Jahr 1960 seiner Frau, die ihn nie rauchen ließ, 330.000 Pfund unter der Bedingung vermachte, dass sie jeden Tag fünf Zigaretten rauchte?
  • dass das Dichtergenie William Shakespeare noch aus dem Grab heraus seine Ehefrau Anne Hathaway beleidigte? In seinem Testament vermachte er ihr nur sein „zweitbestes Bett“.
  • dass 75 Prozent der Deutschen kein Testament hinterlassen und so den Streit unter den Hinterbliebenen anheizen?
  • dass ein wohlhabender Anwalt aus Toronto, Charles Vance Millar, im Jahre 1926 seine Villa und sein Vermögen der Frau aus Toronto hinterließ, die in den zehn Jahren nach seinem Tod die meisten Kinder zur Welt brachte?
  • dass 90 Prozent der selbst errichteten Testamente unvernünftig sind, unklar, widersprüchlich oder gänzlich unwirksam?
  • dass der deutsche Dichterfürst Heinrich Heine sein gesamtes Vermögen seiner Frau vermacht haben soll, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie wieder heirate, damit es „wenigstens einen Mann gibt, der meinen Tod bedauert“?
  • dass 63 Prozent der Bürger gegen die Erbschaftsteuer sind, weil das Vermögen zu Lebzeiten bereits versteuert wurde?
  • dass, Hensley Nankivell in seinem Testament 1987 darauf bestand, dass jeder Verwandte, der einen Anspruch auf sein 400.000 Pfund teures Anwesen erheben wollte, zuerst einen Pilotenschein machen müsste?
  • dass Sid Tricket 1948 acht Tore auf dem Platz des Torrington Football Club schoss und sein letzter Wille 1982 war, dass seine Asche im Torraum verstreut würde?
  • dass der Millionär Keith Owen seine gesamten 2,3 Millionen Pfund (etwa 3,1 Millionen Euro) seinem britischen Lieblings-Urlaubsort, Sidmouth in Devon, vermachte mit der Auflage, einen Teil davon in eine Million Blumenzwiebeln zu investieren, um die Küstenstadt mit bunten Blumen zu überfluten?
  • dass der britische Zahnarzt Philip Grundy 1974 seiner Zahnarzthelferin Amelia White 181.000 Pfund hinterließ unter der Bedingung, dass sie fünf Jahre weder mit Männern ausgehen, noch Make-up oder Schmuck tragen durfte?
  • dass eine Dame 1990 dem St. George Hospital 100.000 Pfund für die Vergrößerung, Verbesserung und Instandhaltung der Waschräume hinterließ?
  • dass 1977 Ernest Digweed 26.000 Pfund für Jesus hinterließ; auszuzahlen wenn Gottes Sohn auf die Erde zurückkehre und seine Identität beweisen könne?
  • dass 1955 Juan Potomachi 30.000 Pfund an das Theater „Teatro Dramatico“ vermachte auszuzahlen unter der Bedingung, den Totenschädel im Hamlet zu spielen?
  • dass 1788 David Davis seiner Frau fünf Schillinge hinterließ, mit denen sie sich ein letztes Mal auf seine Kosten betrinken sollte?
  • der legendäre US-Komiker Jack Benny 1974 in seinem Testament verfügte, dass der Blumenhändler seiner Witwe jeden Tag eine langstielige rote Rose für den Rest meines Lebens liefern sollte?
  • dass der portugiesische Adelige Luis Carlos de Noronha Cabral da Camara  sein beträchtliches Vermögen 70 Fremden vermachte, die nach dem Zufallsprinzip aus einem Telefonbuch von Lissabon ausgewählt wurden?
  • dass der Papst ein Testament hat, Campino von den Toten Hosen eins hat; damit die großen und kleinen Reichtümer, die sie angehäuft haben, in den richtigen Händen landen. Warum Sie noch nicht?

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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