Erbrecht: Wann brauche ich einen Notar? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbrecht: Wann brauche ich einen Notar?
Für ein Testament, egal ob ein Einzeltestament oder Berliner Testament, brauchen Sie keinen Notar. Notare sind sogar verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit ein eigenes Testament selber kostenlos zu errichten, hinzuweisen. Lassen Sie aber das Testament von einem Fachanwalt für Erbrecht überprüfen. Die Erstberatung kostet nur 190 Euro plus Mehrwertsteuer, also 226,10 Euro. Selbst wenn der Fachanwalt das Testament für Sie dann überarbeiten muss, ist das Testament immer noch deutlich günstiger als beim Notar, da Sie den Betrag frei aushandeln können, z.B. indem Sie sich nur bereit erklären 50 % der Notarkosten zu zahlen.
Wollen Sie einen Erbvertrag errichten, geht dies nur vor dem Notar. Ein Erbvertrag ist aber gefährlich, weil er in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Auch Hausübergaben setzen eine notarielle Beurkundung voraus. Da hier Vieles zu beachten ist (Pflege, Hartz IV, Pflichtteil, Absicherung, Rückforderungsrechte, Schenkung- und Erbschaftsteuer) und alles in ein Gesamtkonzept eingebettet sein muss, ist auch hier die Beratung und Begleitung durch einen Fachanwalt zu empfehlen, der den Vertrag entwirft und Sie zum Notar begleitet.
Daneben ist ein Notar auch bei der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses erforderlich, auf das Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben und Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker einen Anspruch haben.