Erbschaft-/Schenkungsteuer: Unverzinsliche Kapitalschuld in gleichbleibenden Raten mit Aufschubzeit
Erbschaft-/Schenkungsteuer: Unverzinsliche Kapitalschuld in gleichbleibenden Raten mit Aufschubzeit. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Erbschaft-/Schenkungsteuer: Unverzinsliche Kapitalschuld in gleichbleibenden Raten mit Aufschubzeit
Ländererlass 10.10.10 zur Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden für Zweck der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Beispiel 3: (Aufschubzeit)
Besteuerungszeitpunkt 14. 6. 2010
Vierteljährliche Rate 3000 EUR
Fälligkeit der 1. Rate nach dem Besteuerungszeitpunkt 20. 9. 2011
Fälligkeit der letzten Rate 20. 12. 2019
Laufzeit (14. 9. 2011 bis 13. 3. 2020) 8 Jahre, 6 Monate
Aufschubzeit (14. 6. 2010 bis 13. 9. 2011) 1 Jahr, 3 Monate
Ein Tipp von RA Ruby
Berechnung:
Vervielfältiger für 9 Jahre (Tabelle 2) 7,143
Vervielfältiger für 8 Jahre 6,509
Differenz 0,634
davon 6/12 0,317
interpoliert (6,509 + 0,317 =) 6,826
Jahreswert (4 × 3000 EUR =) 12 000 EUR
Barwert am 14. 9. 2011 (6,826 × 12 000 EUR =) 81 912 EUR
Abzinsungsfaktor für 2 Jahre (Tabelle 1) 0,898
Abzinsungsfaktor für 1 Jahr 0,948
Differenz – 0,050
davon 3/12 – 0,013
interpoliert (0,948 – 0,013 =) 0,935
Gegenwartswert am 14. 6. 2010
(0,935 × 81 912 EUR =) 76 588 EUR
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