Die Geschichte der Erbschaftsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kurze Geschichte der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine der ältesten Steuern überhaupt.

Schon die alten Ägypter kannten sie vor unserer Zeitrechnung.

Im alten Rom führte Kaiser Augustus 6 n. Chr.  mit der Lex Iulia de vicesima hereditatium eine Erbschaftssteuer von 5 % ein. Grund war die Unterhaltung des Militärs. Um die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer kontrollieren zu können, wurde auch ein Verfahren zur Testaments-Eröffnung vorgeschrieben, bei dem die Wirksamkeit des Testaments nachgewiesen werden musste.

Über die italienischen Stadtstaaten (14. Jh.) und die Niederlande (16. Jh.) breitete sich die Erbschaftsteuer dann auf ganz Europa aus.

Im 19. Jh. kannten alle deutschen Länder die Erbschaftsteuer, wobei ihre jeweilige Ausgestaltung sich stark voneinander unterschied.

1906 führte die Reichsregierung die Erbschaftsteuer auf Reichsebene ein – in erster Linie, um die Aufrüstung des Kaiserreichs zu finanzieren. Die politische Begründung dafür lieferte ein SPD-Abgeordneter am 7. Dezember 1906 im Deutschen Reichstag:

"Wer Besitz hat, für den hat der Staat am meisten zu sorgen. Für diesen hat er am meisten zu verteidigen, und in dem Maße, wie die Verteidigungskosten für das Einkommen und Eigentum der Besitzenden steigen, sollen die Besitzenden auch zu den Staats- und Reichslasten nach Maßgabe ihres Besitzes beitragen. Das ist ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit!"

August Bebel sah in der Erbschaftsteuer eine Anstandssteuer, ein Mittel zur gerechten Verteilung der Lasten – und das ganz pragmatisch auch für den Verteidigungsfall.

Sozialistischer klingt da schon fast, was bis heute in der bayerischen Landesverfassung in Art. 123 Abs. 3 steht:

"Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen. Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."

 

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