Erbschein: Falscher Erbschein wird eingezogen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbschein: Falscher Erbschein wird eingezogen

Stellt sich heraus, dass ein Erbschein unrichtig ist (z.B. weil ein neues Testament auftaucht oder weil die Erbschaftsannahme angefochten wurde), dann ist der Erbschein vom Nachlassgericht einzuziehen.

Richtigerweise muss man sagen, dass die erteilten Ausfertigungen des Erbscheins eingezogen werden. Das geschieht so, dass das Nachlassgericht den Erbscheininhaber auffordert die erteilten Ausfertigungen beim Nachlassgericht abzuliefern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden bzw. die Wegnahme des Erbscheins erzwungen werden. Mit der Einziehung bzw. der Ablieferung der erteilten Ausfertigungen des Erbscheins beim Nachlassgericht wird der Erbschein kraftlos.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren