Ausschlagung

Geld sparen durch Ausschlagung. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Beim Erben Geld sparen durch Ausschlagung

Es hört sich komisch an, aber es funktioniert. Wenn man ein Erbe ausschlägt, kann man richtig Geld verdienen. So kommt es öfters vor als man denkt, dass ein Geschwisterteil ledig und ohne Kinder verstirbt.

Beispiel:

Die kinderlose Schwester Antje hat kein Testament hinterlassen und wird vom einzigen Bruder Klaus als Alleinerbe beerbt. Das Problem ist nun, dass Klaus als Bruder  nur einen persönlichen Freibetrag von 20.000,00 Euro hat und die darüber hinausgehende Erbschaft mit 30 % versteuern muss. Berücksichtigt man noch den Freibetrag für die Beerdigungskosten von rund 10.000 Euro, zahlt Klaus bei einer Erbschaft von rund 110.000 Euro rund 24.000 Euro Erbschaftsteuer. Hat Klaus aber nun beispielsweise vier Kinder und ist auch bereit, das schwesterliche Erbe mit seinen vier Kindern zu teilen, so kommt folgender Steuerspar-Trick in Betracht: Klaus vereinbart mit seinen vier Kindern, die Alleinerbschaft gegen eine Abfindungszahlung von 20.000 Euro auszuschlagen. Dann schlägt er aus und die vier Kinder werden Erben zu je ¼ und zahlen dem Vater die vereinbarte Abfindung aus. Dadurch hat man erreicht, dass auf den Tod der Schwester Antje letztlich fünf Mal der Steuerfreibetrag von 20.000,00 Euro erlangt wird. Dies führt auf die gesamte Familie bezogen dazu, dass keine Steuer gezahlt werden muss. Ersparnis: 24.000 Euro. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Steuerhinterziehung oder Ähnliches handelt, sondern schlicht darum, gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten im eigenen, legitimen Interesse auszunutzen.

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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