Grundstück
Gemischt genutztes Grundstück

Gemischt genutzte Grundstücke. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Gemischt genutzte Grundstücke

Wirtschaftsgüter gehören nach dem Grundsatz der einheitlichen steuerlichen Behandlung entweder zum  Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen.

Ausnahme: Für Grundstücke und Gebäude gilt ausnahmsweise, dass sie

  • teilweise notwendiges Betriebsvermögen,
  • teilweise gewillkürtes Betriebsvermögen und wiederum
  • teilweise Privatvermögen sein können.

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren