Sparen bei der Grundbuchberichtigung

Grundbuchberichtigung für Erben innerhalb von zwei Jahren kostenfrei. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Grundbuchberichtigung für Erben zwei Jahre lang kostenlos

Für die Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch ist normalerweise eine volle Gebühr nach der Kostenordnung zu zahlen. Diese Beträgt bei einem Gegenstandswert von 100.00 Euro schon 207 Euro und  bei 250.000 Euro 432 Euro. Hinzu kommt noch die geringere Löschungsgebühr. § 60 Abs 4 KostO bestimmt folgendes:

Die Gebühren … werden nicht erhoben bei Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird.

Erbe sind auch

  • Erbeserben, d.h. Erben von Erben
  • Nacherben, wobei hier die Zweijahresfrist mit dem sog. Nachverbfall beginnt. Das ist in den meisten Fällen der Tod des Vorerben.
  • alle Erben, also auch solche, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, es muss sich also nicht um gesetzliche Erben handeln

Unklar ist ob, Erben nach der Erbauseinandersetzung noch an der Gebührenvergünstigung teilhaben. Die ist in der Rechtsprechung sehr umstritten.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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