Ehegattentestament und Scheidung

Ehegattentestament nach der Scheidung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ehegattentestament nach der Scheidung

Frage:

Ich bin jetzt geschieden. Gilt unser altes Ehegattentestament mit meinem Ex noch?

Antwort:

Im Normalfall nicht. Mit der Scheidung ist das alte Testament normalerweise hinfällig. Etwas anderes gilt nur, wenn anzunehmen ist, dass das Testament auch für den Fall der Scheidung gelten sollte.

In solche Fällen bzw. wenn man absolute Klarheit haben will, sollte man vor oder nach der Scheidung das gemeinschaftliche Testament mit dem früheren Ex-Ehegatten durch eine notariell beurkundete Erklärung widerrufen. Das Gesetz sieht nur diese Form des einseitigen Widerrufs vor. Ein Widerruf durch späteres einseitiges Testament könnte scheitern.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren