Ich habe den Hinterlegungsschein für mein Testament verloren. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Ich habe den Hinterlegungsschein für mein Testament verloren. Ist das Testament jetzt unwirksam?
Nein, kein Problem. Ihr Testament bleibt trotzdem wirksam und das Verwahrungsgericht, bei dem ihr Testament hinterlegt wurde, wird nach ihrem Tod trotzdem vom Zentralen Testamentsregister informiert, so dass ihr Testament auf jeden Fall nach ihrem Tod eröffnet wird. Es läuft alles ganz normal ab.