Im Erbfall gut beraten: Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby

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Im Erbfall am Besten beraten: Fachanwalt Gerhard Ruby im STAZ-Interview. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Im Erbfall gut beraten: Fachanwalt Gerhard Ruby im STAZ-Interview

Die Erbrechtskanzlei Ruby ist laut Bestenliste des Magazins Focus die erste Adresse in Sachen Erbrecht. Gerhard Ruby dazu im Interview.

Die Statistikexperten von der  Statista GmbH mit Sitz in Hamburg haben für das Nachrichtenmagazin Focus die aktuellen Topanwälte aus den wichtigsten Rechtsgebieten ermittelt. Die Erbrechtskanzlei Ruby hat es wieder unter die Topanwälte auf der Focus-Liste geschafft. Dabei werden die Kanzleien von Anwaltskollegen vorgeschlagen.

Herr Ruby, Sie genießen einen guten Ruf unter Ihren Kollegen und gelten als einer der besten Erbrechtsanwälte Deutschlands. Wissen Sie, wie oft Sie inzwischen auf der Focusanwaltsliste stehen?
  • Es gab bisher10 Focuslisten; im Jahr 2000, im Jahr 2003, und dann 2013 bis 2021. Daneben noch die Anwaltsliste der Wirtschaftswoche in 2009 und 2019. Wir durften immer dabei sein.
Warum ist es so wichtig, sich in Sachen erben und vererben vom Experten beraten zu lassen?

 

  • Weil die gesetzliche Erbfolge oft nicht passt. Und wenn jemand selbst rumwerkelt, kann das ganz schön daneben gehen. Das Erbrecht ist schwer. Ein Testament selber zu schreiben ist mindestens so riskant, wie sich den Blinddarm selber herauszuoperieren.
Was sind die wichtigsten Fragen, die in einem Beratungsgespräch geklärt werden müssen?
  • Testament, Erbschaftsteuer, Pflichtteil, brave Kinder, böse Kinder, Sorgenkinder, Ehegatte, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht. Es sind immer dieselben Themenkreise.
Was sind die häufigsten Fehler, die beim Vererben gemacht werden?

 

  • Der Ehegatte ist nicht abgesichert. Übergabeverträge sind nicht auf den Tod hin durchdacht oder die Übergeber zu wenig abgesichert. Testamente sind oft grob fehlerhaft. Die Erbschaftsteuer wird zur Dummensteuer, weil man sich nicht beraten ließ.
Was passiert, wenn der Tod zu plötzlich eintritt, um noch ein Testament zu machen, der Erblasser aber einen mündlichen Willen geäußert hat?

 

  • Dann braucht man ein Drei-Zeugen-Testament. Der Wille des Erblassers ist niederzuschreiben und die Niederschrift ist dann in Anwesenheit der drei Zeugen vorzulesen. Die drei Zeugen müssen die Niederschrift unterschreiben, ebenso der Erblasser, wenn er noch schreiben kann. Kann er nicht mehr schreiben, ist das auf der Niederschrift zu vermerken. Aber Achtung bei den Zeugen! Keine Zeugen können sein: Der Erblasser selber, sein Ehegatte, seine Kinder oder Enkelkinder. Wird ein Zeuge im Testament bedacht, ist diese Zuwendung an den Zeugen unwirksam.
Als Experte im Erbrecht: Betreuen Sie Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet?
  • Ja, natürlich, wobei 90 % unserer Mandate schon aus Baden-Württemberg kommen. Davon bestimmt ¾ aus der Heimatregion Schwarzwald-Baar-Heuberg und dem Bodenseeraum. Der Rest kommt hauptsächlich aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ab und zu wird es auch richtig international mit Mandanten aus China, den USA, Südamerika oder Südafrika, die irgendeine Verbindung zu Deutschland haben.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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