Berliner Testament für Eheleute
Berliner Testament

Ehegattentestament als Steuerfalle. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ist das Berliner Testament eine Steuerfalle ?

Frage:

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament (auch Berliner Testament genannt) ist die von den meisten Eheleuten gewünschte Erbfolgeregelung. Kann aber das Ehegattentestament steuerliche Nachteile bringen?

Antwort:

In der Regel setzen sich zunächst die Ehegatten selbst zu alleinigen Erben ein.  Die gemeinsamen Kinder sollen dann am Schluss zu gleichen Teilen das restliche Vermögen erben. Hierbei sind aber immer die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer im Auge zu behalten. Ehegatten können gegenseitig jeweils 500.000 € steuerfrei erben. Daneben gibt es noch weitere besondere Steuerbefreiungen, beispielsweise für das selbst genutzte Eigenheim, Hausrat und einen Versorgungsfreibetrag i.H.v. 256.000 €, der jedoch an spezielle Voraussetzungen geknüpft ist. Oft führen diese Freibeträge dazu, dass beim Tod des ersten Ehegatten keine Steuer anfällt.

Jedes Kind kann dann beim Tod des zweiten Elternteiles 400.000 € steuerfrei erben. Grob vereinfacht heißt dies, dass sich bei einem klassischen Ehegattentestament Ehepaare mit einem Kind keine Sorgen machen müssen, wenn das eheliche Gesamtvermögen nicht über 400.000 € liegt, bei zwei Kinder liegt die Grenze bei 800.000 € und bei 3 Kindern als Schlusserben bei 1,2 Mio. € usw.
Wenn allerdings diese Vermögensgrenzen überschritten werden, ist ein 08/15 Ehegattentestament in der Tat eine große Steuerfalle.

Tipp: Steuersparvermächtnis

Das Testament kann aber in solchen Fällen mit ein paar Änderungen steuerlich optimiert werden, indem beispielsweise Enkelkinder mit einbezogen werden (jedes Enkelkind hat einen  Steuerfreibetrag von 200.000 €). Oder es werden für den ersten Todesfall bereits sog. Steuersparvermächtnisse für die Kinder bestimmt. Ein Steuersparvermächtnis bedeutet, dass die Kinder beim ersten Todesfall bereits Vermögen erhalten, um die Steuerfreibeträge optimal auszunutzen. Was die Kinder erhalten, und in welcher Höhe die Kinder etwas bekommen, bestimmt dann allerdings alleine der überlebende Ehegatte. Es können dies Geld, Immobilien oder andere Sachwerte sein. Wichtig ist jedoch bei jeder Testamentsgestaltung immer eine individuelle Beratung durch einen Erbschaftsteuerfachmann.

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