Ist das Testament ein einseitiges Rechtsgeschäft?

  1. Startseite
  2. Tipps & Tricks
  3. Ist das Testament ein einseitiges Rechtsgeschäft?
Testament

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Ist das Testament ein einseitiges Rechtsgeschäft?

Ja.

Rechtsgeschäfte

sind private Willenserklärungen, die auf die Begründung, Veränderung oder Aufhebung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind.

Einseitige Rechtsgeschäfte

sind solche, die nur die Willenserklärung e i n e r Person erfordern.

Dabei sind streng einseitige Rechtsgeschäfts solche, die mit der Äußerung des Willens wirksam werden, wie z.B. das Testament oder die Auslobung.

Da das Testament eine einseitige Willenserklärung ist, kommt es bei seiner Auslegung nur auf den Willen des Erklärenden an, nicht auch wie eine Erklärungsempfänger die Willensäußerung verstehen durfte.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren