Ist der Leichnam eine Sache? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Wir finden Antworten auf schwierige Fragen 

Ist der Leichnam eine Sache?

Ja, aber eine Sache, die niemandem gehört, auch nicht zum Nachlass.

  • An künstlichen Körperteilen (z.B. Goldzähnen) besteht ein Aneignungsrecht der Erben, das die Erben aber nur nach Zustimmung durch die nächsten Angehörigen als den Totenfürsorgeberechtigten ausüben können.
  • Über den Leichnam als solchen bestimmen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen im Rahmen ihrer sogenannten Totenfürsorge.
  • Der Leichnam ist als Sache nur beschränkt Gegenstand des rechtlichen Verkehrs.

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