Beteiligung an Partnerschaftsgesellschaft ist unvererblich

Ist die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft vererblich? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ist die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft vererblich?

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaftsform für die Angehörigen freier Berufe. In ihr schließen sich z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder  Architekten zur Ausübung ihrer Berufe zusammen.

Die Beteiligung an einer Partnerschaft ist grds. unvererblich. Der Partnerschaftsvertrag kann aber bestimmen, dass sie an solche Personen vererbt werden könne, die selbst Angehörige des freien Berufs sind.

Kann niemand die Beteiligung des Partners erben, wächst der Anteil des verstorbenen Partners den verbleibenden Partnern an. Die verbleibenden Partner haben dann die Erben auszuzahlen. Sie erhalten das, was der Verstorbene  bei einer Auseinandersetzung erhalten würde, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Todes aufgelöst worden wäre.

Für Experten: §§ 9 PartG, 738 BGB

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