Kann ein Erbvertrag angefochten werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann ein Erbvertrag angefochten werden?

Ein Erbvertrag kann genauso wie ein Testament angefochten werden, z.B. bei einem Irrtum. Dieses Anfechtungsrecht steht

  • nach dem Erbfall denjenigen Personen zu, welchen die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde,
  • aber auch dem Erblasser selbst und diesem logischerweise schon zu seinen Lebzeiten.

Das Anfechtungsrecht des Erblassers erklärt sich daraus, dass es durch die Verbindlichkeit des Erbvertrages für ihn eine Möglichkeit geben muss, dass er sich vom Erbvertrag lösen kann, wenn Anfechtungsgründe vorliegen.

Gut zu wissen

Zu beachten ist, dass das Anfechtungsrecht des Erblassers durch Verstreichen lassen der einjährigen Anfechtungsfrist oder durch Bestätigung des Erbvertrages durch den Erblasser erlischt und dass dann auch Dritten kein Anfechtungsrecht mehr zusteht.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren