Kann ein Erbvertrag einfach zu Hause schriftlich geschlossen werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Kann ein Erbvertrag einfach zu Hause schriftlich geschlossen werden?
Er kann nicht privatschriftlich geschlossen werden, sondern nur vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile, also des Erblassers und des Vertragspartners. Dabei muss der Erblasser höchstpersönlich anwesend sein, während sich der Vertragspartner vertreten lassen kann.
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