Im Testament anordnen, dass jemand eines meiner Kinder zum Betriebsnachfolger bestimmt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Im Testament anordnen, dass jemand eines meiner Kinder zum Betriebsnachfolger bestimmt
Der Betriebsnachfolger kann ausnahmsweise aus dem Kreise der Kinder durch einen Dritten erfolgen, also z.B. die überlebende Ehefrau, den Steuerberater, einem Betriebsangehörigen,
- wenn noch nicht ersichtlich ist, welches der Kinder geeignet ist, den Betrieb zu führen;
- dann muss der Betrieb aber im Wege des Vermächtnisses übergehen.