Kann man beim Vererben durch Testament das Gesetz abändern?

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Erbschaft oder Vermächtnis
Testierfreiheit

Kann man beim Vererben durch Testament das Gesetz abändern? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann man beim Vererben durch Testament das Gesetz abändern?

Ja. Es herrscht der Grundsatz der Testierfreiheit. Wie auch auf den meisten anderen Rechtsgebieten, sind wir Bürger im Erbrecht in der Lage, einen großen Teil der Rechtsfolgen frei zu bestimmen. Die gesetzliche Erbfolge ist nur ein Vorschlag des Gesetzgebers, wie wir beerbt werden sollen. Wurde kein Testament errichtet, greift dieser Gesetzesvorschlag als Notlösung ein und der Erblasser wird nach dem Gesetz beerbt. Der Gesetzesvorschlag wird dann zur verbindlichen Regelung, weil sonst keine Erfolge vorhanden wäre. Wenn man mit dem gesetzlichen Vorschlag einverstanden ist, kann man es bei der gesetzlichen Erbfolge belassen. Bei den meisten Menschen entspricht der gesetzliche Vorschlag aber nicht den eigenen Vorstellungen. Sie können dann mittels Testament regeln was gilt, und die gesetzliche Erbfolge tritt dann völlig in den Hintergrund. Der letzte Wille gilt. Er geht der gesetzlichen Erbfolgeregelung vor. Was der Erblasser im Testament nicht abändern oder ausschließen kann ist das Pflichtteilsrecht

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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